Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 15.09.2017

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18   

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https://dejure.org/2018,8138
OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs. 1 FamGKG, § 36 FamGKG
    Verfahrenswert für Zustimmung des Ehegatten zur Veräußerung gemeinsamer Immobilie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenswert für Zustimmung des Ehegatten zur Veräußerung gemeinsamer Immobilie

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Streitwert

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 42 Abs. 1 ; FamGKG § 36
    Verfahrenswert eines Antrags auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur Veräußerung einer im Miteigentum stehenden Immobilie

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 42 Abs. 1 ; FamGKG § 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Verfahrenswerts bei Zustimmung zu Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 838
  • FamRZ 2018, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.09.2016 - 5 WF 168/16

    Streitwert für Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Der Senat hält an seiner hiervon abweichenden früheren Ansicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.9.2016 -5 WF 168/16- NZF am 2017, 182; ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225) nicht mehr fest.

    Mithin ist lediglich der Wert des Miteigentumsanteils des Antragsgegners wertbestimmend (OLG Frankfurt NZFam 2017, 182; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225; N. Schneider NZFam 2017, 182).

  • OLG Karlsruhe, 11.09.2013 - 18 WF 164/13

    Verfahrenswert der Zustimmung zur Veräußerung eines in gemeinschaftlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Der Senat hält an seiner hiervon abweichenden früheren Ansicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.9.2016 -5 WF 168/16- NZF am 2017, 182; ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225) nicht mehr fest.

    Mithin ist lediglich der Wert des Miteigentumsanteils des Antragsgegners wertbestimmend (OLG Frankfurt NZFam 2017, 182; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225; N. Schneider NZFam 2017, 182).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2011 - 13 W 12/11

    Streitwertfestsetzung bei Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Dies steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 13. Zivilsenats des OLG Frankfurt (AGS 2011, 562), weil es dort um die Bewertung eines Vergleichs ging, indem sich beide Ehegatten zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie verpflichtet hatten.
  • OLG Jena, 05.12.2019 - 1 UF 328/19

    Familiengerichtliches Verfahren um die Zustimmung eines Ehegatten zu einem

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 29.3.2018 - 5 WF 16/18 - NJW-RR 2018, 838) seine bisherige Linie geändert und greift statt auf § 36 FamGKG auf § 42 Abs. 1 FamGKG zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.09.2017 - 4 WF 499/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59048
OLG Jena, 15.09.2017 - 4 WF 499/17 (https://dejure.org/2017,59048)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.09.2017 - 4 WF 499/17 (https://dejure.org/2017,59048)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. September 2017 - 4 WF 499/17 (https://dejure.org/2017,59048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG
    Gegenstandswert einer Ehesache

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse bei der Bestimmung des Gegenstandswerts einer Ehesache; Abzug von Freibeträgen im Hinblick auf Kinder Mail

  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 1 S 1 FamGKG, § 43 Abs 2 FamGKG
    Verfahrenswert für Ehescheidung, Versorgungsausgleich und Kindschaftssache: Berücksichtigung des Gesamtvermögens der Eheleute; Abzug fiktiver Freibeträge

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 43 Abs. 1 S. 1
    Gegenstandswert einer Ehesache

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 43 Abs. 1 S. 1
    Umfang der Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse bei der Bestimmung des Gegenstandswerts einer Ehesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2017 - 4 WF 499/17
    c) Der Senat folgt der abweichenden Auffassung des OLG Brandenburg (Beschl. vom 11.02.2016 - Az. 10 WF 71/15 [juris]; ebenso schon OLG Saarbrücken, Beschl. vom 11.01.1982 - Az. 6 WF 108/81 = JurBüro 1982, 421, 422) und des OLG Köln (Beschl. vom 10.11.2015 - Az. 4 WF 161/15 [juris]), wonach es für die Heranziehung fiktiver Freibeträge keinen aus dem Gesetz ableitbaren Anknüpfungspunkt gibt, nachdem das Vermögenssteuergesetz aufgehoben worden ist und die Höhe eines solchen Freibetrages - wie auch die beträchtliche Divergenz der Judikate zeigt - mehr oder weniger willkürlich gewählt werden müsste.
  • OLG Köln, 10.11.2015 - 4 WF 161/15

    Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2017 - 4 WF 499/17
    c) Der Senat folgt der abweichenden Auffassung des OLG Brandenburg (Beschl. vom 11.02.2016 - Az. 10 WF 71/15 [juris]; ebenso schon OLG Saarbrücken, Beschl. vom 11.01.1982 - Az. 6 WF 108/81 = JurBüro 1982, 421, 422) und des OLG Köln (Beschl. vom 10.11.2015 - Az. 4 WF 161/15 [juris]), wonach es für die Heranziehung fiktiver Freibeträge keinen aus dem Gesetz ableitbaren Anknüpfungspunkt gibt, nachdem das Vermögenssteuergesetz aufgehoben worden ist und die Höhe eines solchen Freibetrages - wie auch die beträchtliche Divergenz der Judikate zeigt - mehr oder weniger willkürlich gewählt werden müsste.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2013 - 5 WF 66/13

    Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehe- und Versorgungsausgleichssachen bei

    Auszug aus OLG Jena, 15.09.2017 - 4 WF 499/17
    b) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. die Darstellung des Streitstands bei Thiel in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 7223a) ist seit langem umstritten, ob und in welcher Höhe vom ermittelten Gesamtvermögen persönliche Freibeträge für die Ehegatten, teilweise auch für deren Kinder in Abzug zu bringen sind, wobei die Freibeträge teils mit 15.000 EUR (OLG Karlsruhe, AGS 2013, 472), 20.000 EUR (OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 2052), 30.000 EUR (OLG Celle, FamRZ 2013, 149; OLG Schleswig, NZFam 2014, 801, KG, AGS 2015, 132; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1053), 35.000 EUR (OLG Köln, FamRZ 1997, 37) oder 60.000 EUR (OLG Bamberg, FamRZ 2017, 1082; OLG Stuttgart, AGS 2015, 133; OLG München OLGR 1998, 169) veranschlagt werden.
  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 9 WF 232/18

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes

    Der Beschwerdeführer stützt sich in diesem Zusammenhang auf eine in der Rechtsprechung teilweise vertretene Ansicht, dieser prozentuale Anteil sei ohne vorherigen Abzug eines Freibetrages von dem Gesamtvermögen zu ermitteln (OLG Thüringen FamRZ 2018, 1174; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1298).
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